Seit 1985 ist Winzersekt ein steuergesetzlich festgelegter Begriff. Es handelt sich um einen deutschen Qualitätsschaumwein (Sekt) aus einem bestimmten Anbaugebiet. Der Grundwein für den Winzersekt darf nur aus einem Winzerbetrieb stammen. Der Sekt muss von diesem Winzer oder einer Erzeugergemeinschaft erzeugt werden.