Im deutschen Sektgesetz gibt es vielfältige Abstufungen.
Sekt darf ein Schaumwein auch dann heißen, wenn seine Grundweine aus verschiedenen Anbauländern stammen
Den Namen Deutscher Sekt darf ein Sekt nur dann tragen, wenn er nur aus Grundweinen aus deutschem Anbau produziert wurde.
Unter Sekt b.A. versteht man einen Sekt, dessen Grundweine nur aus dem auf dem Etikett angegebenen Weinbaugebiet stammen.
Strenge Regelen gelten für den Winzersekt: Dieser darf nur von Betrieben erzeugt werden, die nach dem deutschen Weingesetz als Erzeuger gelten. Darüber hinaus
muss er im Flaschengärungsverfahren erzeugt werden aus Weinen die die Auflagen eines Qualitätweins b.A. erfüllen.