Cava Crianza, Cava Reserva, Cava Gran Reserva

Ein Cava muß grundsätzlich mindestens neun Monate auf der Hefe reifen, was der Bestimmung für eine Crianza entspricht. Bevor der Schaumwein danach verkauft werden darf muß er noch mindestens ein Jahr in der Flasche weiter reifen.
Um die Bezeichnung Reserva tragen zu dürfen muß der Cava mindesten 18 Monate im Faß gereift sein.
Für die Gran Reserva ist eine Faßreife von 30 Monaten vorgeschrieben.


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